Förderkonzept der Burgschule Lebus

Arbeitsgrundlage Schuljahr 2014/2015

 

Die individuelle Förderung der einzelnen Schüler und Schülerinnen steht im Mittelpunkt der
Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule.


In der Grundschulverordnung vom 02.08.2007 sind im § 5 und § 6 die Rechte der Schüler auf Förderung verankert.


Daraus leiten wir für unsere Schule folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung der
personellen, materiellen und sächlichen Voraussetzungen ab.

 

1. Fördern heißt kindgerechte Anforderungen stellen
Jeder Schüler bringt unterschiedliche Voraussetzungen für schulisches Lernen mit. Die Aufgabe jedes Fachlehrers ist es, diese Voraussetzungen zu erkennen und die Schüler auf die nächste Stufe im individuellen Lernprozess zu führen. Fördern bedeutet nicht nur die Kompensation von Defiziten, sondern auch das Stärken besonderer Begabungen und die Entwicklung der Persönlichkeit.


Unser Ziel ist es, ein lernförderliches Klima zu schaffen, welches jedem Schüler den besten Lernerfolg ermöglicht. Unser Unterricht muss methodisch so differenziert aufbereitet sein, dass für jeden Schüler ein Entwicklungsfortschritt nachvollziehbar ist. Die Leistungs­beurteilung erfolgt unter anderem durch:


2. Binnendifferenzierung im Klassenverband

Binnendifferenzierte Angebote sollen den Schülern helfen Schwächen abzubauen, aber auch leistungsstarke Schüler zu fördern. Folgende Arbeitsmöglichkeiten werden von den Lehrkräften unserer Schule dafür genutzt:

 

3. Förderung in einer zeitlich begrenzten Lerngruppe
Besonders in den Klassenstufen 1 und 2 bieten wir Schülern mit Lernschwierigkeiten oder mit einem krankheitsbedingten Lernrückstand in den Fächern Deutsch und Mathematik Unterricht in kleineren Lerngruppen an. Verantwortlich für die Schülerauswahl und die Unterrichtsinhalte sind die jeweiligen Fachlehrer.


In der Klassenstufe 3 und 4 erfolgt die Förderung klassenübergreifend und konzentriert sich besonders auf Schüler mit Teilleistungsstörungen. Bei entsprechendem Stundenkontingent ist Unterricht hier ebenfalls in kleineren Gruppen bzw. anderen Fächern möglich.
Der Schwimmunterricht in Klasse 3 ist Teilungsunterricht.


In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird in zeitlich begrenzten Lerngruppen entsprechend der Leistung und Neigung differenziert. Dabei wird bei der Neigungsdifferenzierung der Klassenverband aufgehoben. Der Unterricht erfolgt hier jahrgangsübergreifend.

 

4. Zusätzliche Förderung über den Unterricht hinaus
Schüler mit erheblichen Lernschwierigkeiten oder sonderpädagogischem Förderbedarf können durch eine zusätzliche Unterrichtsstunde gezielt gefördert werden. Der individuelle Förderplan regelt den Umfang, die Dauer und Schwerpunkte der Fördermaßnahme.


verantwortlich im Bereich LRS: Frau Meergans


verantwortlich Rechenschwäche: Frau Kramm


verantwortlich gemeinsamer Unterricht (em./soziale St. und Sprache): Frau Gramsch
Es besteht die Möglichkeit, dass bei Schülern mit einer ausgeprägten Teilleistungsstörung auf Antrag der Eltern ein Nachteilsausgleich gewährt wird oder auch die Leistungsbewertung in Form von Noten ausgesetzt wird. Die schriftliche Information ersetzt die Noten, diese Möglichkeit besteht bis zur 4. Klasse. Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag der Eltern.


GVO § 10 Grundsätze der Leistungsbewertung regelt die Zensurenaussetzung und die Möglichkeiten ab Jahrgangsstufe 5.


5. Begabtenförderung

 


Zusammenfassung

 

1. Der von uns angebotene Förderunterricht hat vor allem die Aufgabe, Lernschwierigkeiten
und Lernrücken auszugleichen, so dass die Kinder wieder eine sichere Grundlage für ihr
Weiterlernen erhalten und die Freude am Lernen nicht verlieren.


2. Der Förderunterricht soll durch erweiterte Lernangebote und besondere Aufgaben die
Weiterentwicklung besonderer Fähigkeiten und Interessen unterstützen.


3. Förderunterricht soll ein Angebot für alle Kinder sein